Antrag: Einführung einer verbindlichen Schuldenbremse

1. Zur langfristigen Haushaltskonsolidierung und weiterer Entschuldung beschließt der Haller Rat, eine verbindliche Schuldenbremse ab dem Haushaltsjahr 2015 einzuführen. Konkret dürfen danach ab dem Haushaltsjahr 2015 neue Kredite nur noch maximal so hoch sein wie die ordentlichen Tilgungszahlungen des entsprechenden Haushaltsjahres.

2. Ausnahmen sind nur durch gesonderten Beschluss des Haller Rates zulässig. Eine solche Ausnahme ist bei einer extremen Haushaltsnotlage einschlägig, die der Rat feststellt. Eine extreme Haushaltsnotlage ist gegeben, wenn gegenüber dem Schnitt der letzten vier Haushaltsjahre per Saldo erhebliche, nicht durch die Stadt steuerbare Einnahmerückgänge und Ausgabesteigerungen bestehen, die nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden können.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat den Entwurf einer entsprechenden Nachhaltigkeitssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Einführung einer Schuldenbremse beinhaltet zunächst eine Selbstbeschränkung. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur künftigen Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der Stadt Halle (Westf.) geleistet. Zugleich unterstützt eine Schuldenbremse aber auch eine nachhaltige Finanzpolitik. Ziel der Einführung einer Schuldenbremse ist die Vermeidung einer Neuverschuldung zu Lasten künftiger Generationen, denn Schulden schränken durch die erforderlichen Zinszahlungen letztlich den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune ein.

Im Rahmen der Selbstbeschränkung soll der Stadtrat Ausnahmen nur in begründeten Sonderfällen zulassen bzw. beschließen. Diese Ausnahmesituationen sollten grundsätzlich in einer Nachhaltigkeitssatzung definiert werden, um klare Verhältnisse zu schaffen. Die vorgeschlagene Ausnahmesituation betrifft eine extreme Haushaltsnotlage. Diese wird so definiert, daß gegenüber dem Schnitt der letzten vier Haushaltsjahre per Saldo erhebliche, nicht durch die Stadt steuerbare Einnahmerückgänge und Ausgabesteigerungen bestehen, die nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden können. Durch eine solche Vorgehensweise wird auch in finanziell schwierigen Zeiten der Handlungsspielraum gesichert und gleichzeitig ein zu schnelles Abweichen von der Schuldbremse verhindert

Es stellt sich natürlich darüber hinaus die Frage, warum man in einer Zeit der sinkenden städtischen Schulden eine Schuldenbremse beschließen soll. Es ist aber gerade dann sinnvoll eine Schuldenbremse zu beschließen, wenn der Haushalt ohne eigene Schulden auskommt und der Druck entsprechend gering ist. Außerdem wird so von vornherein verhindert, daß es zu einem signifikanten Anstieg der städtischen Verschuldung kommt.