Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Den vorliegenden Haushalt 2020 werde ich – wie bereits in der Presse angedeutet – ablehnen. Auf die Gründe hierfür werde ich später noch eingehen.
Zunächst muss man festhalten, daß der Haushalt 2020 die aktuelle wirtschaftliche Stärke der Stadt Halle (Westf.) dokumentiert. Die Gewerbesteuern liegen weiter auf einem hohen Niveau von EUR 27 Mio. und mehr. Sie sind stabil und konstant, wobei die Erfahrung der Jahre 2018 und 2019 gezeigt hat, daß die Prognosen sogar übertroffen wurden. Selbst Probleme einzelner Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang nicht in so nachhaltiger Weise niedergeschlagen, daß ein Kurswechsel im städtischen Haushalt erforderlich gewesen wäre.
Auch wenn wir als FDP einige Investitionen kritisch sehen oder in der beschlossenen Form ablehnen, so ist zunächst positiv zu vermerken, daß die Stadt Halle (Westf.) grundsätzlich in der Lage ist, notwendige Investition wie in die Kläranlage zu schultern.
Als ausdrücklich positiv möchte ich im aktuellen Haushalt neben der Kläranlage folgendes hervorheben:
-Die Stadt kann EUR 1,1 Mio. in 2020 und jeweils EUR 1,0 Mio. in den Folgejahren, aufwenden, um Grundstücke für die weitere bauliche Entwicklung zu erwerben.
-Die Erschließung des Gartnischkamps als nächstes großes Wohnbaugebiet ist geplant und kann umgesetzt werden.
-Der vor Jahren angestrebte Glasfaserausbau kann erfolgen.
-Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen sind in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht erforderlich.
Positiv anmerken möchte ich auch, daß ein möglicher, über die Lindenbadfinanzierung in Höhe von EUR 800.000,00 hinausgehender Zuschuss von EUR 447.000,00 an die TWO zwar in deren Wirtschaftsplan bis 2024 enthalten ist, aber nicht in die städtische Haushaltsplanung bis 2023 aufgenommen wurde. Nach unserer Auffassung kann es nicht Aufgabe einer Kommune sein, durch Zuschüsse einen kommunalen Versorger über die Einnahmen aus regulären Entgelten hinaus durch Steuermittel zu unterstützen.
Folge des unbestreitbar hohen Investitionsvolumens in Halle (Westf.) sind natürlich hohe Abschreibungen. Die Abschreibungsintensität ist dabei schon erheblich. Das zeigt sich gemäß Haushaltsvorbericht der Kämmerei in der Quote der Abschreibungsintensität (Anteil der Abschreibungen an den ordentlichen Aufwendungen), die ab 2018 den Mittelwert vergleichbarer Kommunen erreicht oder überschreitet.
Die Eigenkapitalquote war 2018 mit rd. 58 % immer noch deutlich höher als der Durchschnitt vergleichbarer Kommunen von 47 % und kann weiterhin als gut angesehen werden. Allerdings fällt hier auf, daß sich die Quote bei den Vergleichskommunen von 36 % im Jahre 2018 auf 47 % deutlich erhöht hat, in Halle (Westf.) aber lediglich ein Plus von 1 % erreicht wurde.
Positiv ist auch, daß wir die Grundsteuer A und B wieder auf die Stände von vor 2017 senken können. Damit können wir vor dem Hintergrund der deutlich verbesserten Haushaltslage einen Beitrag zur Entlastung der Bürger leisten, der zu dem nicht einzelne Gruppen betrifft, sondern breit gestreut ist. Die von der FDP bereits im Jahre 2016 beim Beschluss der Grundsteuererhöhung vertretene ablehnende Haltung hat sich mit dem Haushalt 2020 bestätigt.
Allerdings beinhaltet der aktuelle Haushalt für uns Liberale erhebli-che negative Aspekte, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.
Zu dem Thema Investitionen hat die Kämmerei in ihrem Haushaltsvorbericht zu Recht die rückblickende Frage aufge-worfen, an welcher Stelle die weit überdurchschnittlichen Investiti-onen in den vergangenen Jahren zu verbesserten Lebensbedingungen der Einwohnerinnen und Einwohner geführt haben. Bei genauerer Überlegung fallen einem da Punkte wie der bereits erwähnte und in früheren Jahren auch geflossene Zuschuss an die TWO über EUR 447.000,00 jährlich ein, der damals als Investition verbucht wurde. Insoweit bedeuten hohe Investitionen nicht auch automatisch spürbare Verbesserungen für die Bevölke-rung. Vielmehr sind Investitionen immer nach ihrer Notwendigkeit und ihrem Mehrwert für den Bürger zu hinterfragen.
Weiter ist zum Haushalt 2020 anzumerken, daß noch nicht die komplette Maßnahme „Erweiterung der Kläranlage Künsebeck“, die erst nach 2023 abgeschlossen werden wird, in der Investitionsplanung enthalten ist. Somit kann es bei einer sich möglicherweise verschlechternden Einnahmesituation notwendig werden, entweder auf andere Investitionen zu verzichten bzw. sie zu verschieben oder doch noch eine Kreditaufnahme vorzunehmen. Angesichts eines Investitionsvolumens von über EUR 20,0 Mio. wird bei veranschlagten EUR 17,5 Mio. auf dieses Risiko im aktuellen Haushalt wenig Rücksicht genommen.
Auch in diesem Jahr wurde es wieder versäumt eine allgemeine Ausgabenkritik durchzuführen. Die Liste mit freiwilligen Leistungen wurde von der Kämmerei vorgelegt, in den Beratungen aber zu wenig beachtet. Sie belegt zwar ebenfalls die finanzielle Leistungs-fähigkeit unserer Stadt. Allerdings wäre es nach über zehn Jahren insgesamt hoher Steuereinnahmen sinnvoll, hier einmal die Ausga-ben kritisch zu durchleuchten, um festzustellen, ob die Aufwendun-gen in der eingestellten Höhe noch erforderlich sind.
Zur im Haushaltsvorbericht der Kämmerei aufgeführten Personal-aufwandsquote (prozentualer Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen) ist anzumerken, daß sich diese von deutlich unterdurchschnittlich im Jahre 2014 dem Mittelwert der Vergleichskommunen angenähert hat und diesen mittlerweile, wenn auch leicht, überschreitet. Dieses legt den Schluss nahe, daß es in den vergangenen Jahren hier zu einem Ausgabenaufwuchs gekommen ist.
In jedem Fall ist der städtische Immobilienbestand kritisch zu bewerten. Hier muss regelmäßig eine Bewertung erfolgen, inwie-weit Immobilien noch benötigt werden. Denn in den Immobilien ist nicht nur Kapital gebunden, es entstehen auch jährliche Aufwen-dungen allein im Gebäudemanagement von EUR 4,6 Mio.. Gelder, die für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen, und letztlich einen weiteren Liquiditätsabfluss bedeuten.
Solange für die Alleestraße eine wesentlich zu Lasten des Autover-kehrs auf dieser innerstädtischen Hauptverkehrsader gehende Planung auf dem Tisch liegt, bin ich nicht bereit, hierfür Gelder zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die (bislang noch nicht haushaltswirksame) Planung von Umbaumaßnahmen in der westlichen Innenstadt im Hinblick auf Tempo 30, die vor allem den laufenden Verkehr behindert, ohne daß wirkliche zusätzliche Effekte zu erwarten sind. Diese Planungen kommen zu früh und sollten noch einmal unter dem Aspekt der jetzigen Ver-kehrssituation nach Bau der A 33 auf den Prüfstand gestellt werden. Fragen, die sich insoweit ergeben, sind der tatsächliche Verkehrsumfang auf der Alleestraße und der Zugangsverkehr zur Langen Straße bzw. von der Langen Straße in das Wohnquartier.
Auch wenn es bereits beschlossen ist, so möchte ich doch erneut kritisch anmerken, daß ich den Neubau der Grundschule Gartnisch in der beschlossenen Vorgehensweise nicht für richtig halte. Ein Neubau im Bereich des Altbestandes (mit OGS und Randstunden-betreuung) wäre für mich noch nachvollziehbar. Aber den aus meiner Sicht noch funktionsfähigen Bestand aus den 60er Jahren komplett zu ersetzen, der zudem im Laufe der Jahre baulich immer wieder auf einem modernen Stand gehalten wurde, geht für mich zu weit. Hier hätte alternativ genauer untersucht werden müssen, ob sich dort im Bestand energetische Maßnahmen umset-zen lassen und ob die bei der Mosaikschule aufkommenden Raumfragen nicht auch durch Anbauten hätten beantwortet werden können.
Weiter kritisch sehe ich den Umfang der veranschlagten Investitio-nen für die Schulhofgestaltung der Gesamtschule von rd. EUR 625.000,00 in den kommenden Jahren. Natürlich lassen sich Gründe finden, warum ein Schulhof auf die eine oder andere Weise gestaltet werden sollte. Dabei ist aber zu beachten, daß der Lernerfolg der Schüler eher von einer guten Sachausstattung in den Schulräumen und vom Engagement der Lehrerschaft als abstrakt von der Schulhofgestaltung abhängt. Daher ist diese Planung in dem angedachten Umfang als nicht nachvollziehbar abzulehnen.
Ich halte es auch für falsch, daß die aus der Bürgerschaft bean-tragte Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer Landesgarten-schau angesichts der damit für die weitere Entwicklung von Halle (Westf.) verbundenen Chancen abgelehnt wurde. Mir ist sehr wohl klar, daß eine solche Studie auch zu einem negativen Ergebnis führen kann. Aber dann herrscht Klarheit und man muss nicht mehr mit Hinweisen vom Hören-Sagen argumentieren.
Trotz von mir aufgeführter einiger positiver Aspekte lehne ich den Haushalt 2020 ab, weil mit ihm an verschiedenen Stellen die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden (z. B. Allee-/ Bahnhofstraßen-Planung) und wir es darüber hinaus als FDP für richtig gehalten hätten, auch die Gewerbesteuer zu senken. Aus unserer Sicht war diese Erhöhung im Jahre 2016 nicht notwendig, wie sich angesichts der Einnahmesituation der Stadt in den ver-gangenen zwei Jahren und entsprechend der Prognosen für 2020 und 2021 gezeigt hat. Die so fließenden Einnahmen haben im Gegenteil sogar noch Begehrlichkeiten geweckt wie die Beispiele Neubau Grundschule Gartnisch in einem Zug, Schulhofgestaltung Masch und der Neubau eines Jugendzentrums gezeigt haben. Durch eine Senkung der Gewerbesteuer hätte bei einem Verzicht auf ambitionierte Investitionen eine Entlastung der Betriebe erreicht werden können. Dadurch hätte man einen Beitrag sowohl zur Förderung von Existenzgründern leisten können als auch einen Anreiz für Neuansiedlungen von auswärtigen Betrieben geben können. Bereits in Halle (Westf.) bestehende Unternehmungen wären in Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten entlastet worden.
Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal bei der Kämmerei für die hervorragende Aufarbeitung der Zahlen des Haushalts und für die Bereitschaft zur Erteilung von Auskünften bedanken. Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede zum Haushaltsplan 2020
18.
Dez 2019