23.
Feb 2021

Städtischer Immobilienbesitz

Die Stadt Halle (Westfalen) prüft ihren gesamten Immobilienbesitz, um zu ermitteln, welche Immobilien nicht für eigene Zwecke benötigt werden. Anschließend werden die nicht benötigten Immobilien schnellstmöglich veräußert. Begründung: 1. Der Immobilienbestand der Stadt Halle (Westfalen) ist zu umfangreich. Dadurch wird Liquidität gebunden, die an anderer Stelle fehlt. 2. Die Haltedauer von Immobilien vom Kauf bis […]...
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23.
Feb 2020

Digitalisierungsstratgie

Die Stadt Halle (Westf.) entwickelt und setzt eine Digitalisierungsstrategie um. Begründung: 1. Koordiniertes VorgehenDigitalisierung ist derzeit eine Herausforderung für Kommunen. Zugleich bietet sie aber viele Chancen, die man nicht ungenutzt lassen sollte.Um nicht unkoordiniert eine Vielzahl von Projekten parallel laufen zu lassen, sollte für die Stadt Halle (Westf.) eine Digitalisierungsstrategie entwickelt werden. Auch wenn künftig […]...
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05.
Mai 2014

Schuldenbremse

Antrag: Einführung einer verbindlichen Schuldenbremse 1. Zur langfristigen Haushaltskonsolidierung und weiterer Entschuldung beschließt der Haller Rat, eine verbindliche Schuldenbremse ab dem Haushaltsjahr 2015 einzuführen. Konkret dürfen danach ab dem Haushaltsjahr 2015 neue Kredite nur noch maximal so hoch sein wie die ordentlichen Tilgungszahlungen des entsprechenden Haushaltsjahres. 2. Ausnahmen sind nur durch gesonderten Beschluss des Haller […]...
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11.
Apr 2014

Namenszusatz

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, Vorschläge für eine ergänzende Stadtbezeichnung einzureichen, die u. a. auf den Ortseingangsschildern aufgeführt werden kann. Begründung: Seit dem Jahre 2011 dürfen die Kommunen in NRW aufgrund eines Beschlusses des Düsseldorfer Landtags einen Namenszusatz führen, der u. a. auch auf den Ortseingangsschildern aufgeführt […]...
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05.
Mrz 2013

Dichtheitsprüfung

Antrag Die FDP-Fraktion beantragt zur „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen der Stadt Halle (Westf.) vom 24.02.2011“ folgende Änderung zu beschließen: 1. Die Fristen für die Prüfung von privaten Abwasserleitungen werden an die neuen Regelungen des Landeswassergesetzes angepaßt, so daß künftig für Gebäude in Wasserschutzgebieten die gesetzlich möglichen Maximalfristen zur […]...
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